Knöllchen legt Scheckkarte Lahm

So stand es am 5. März 2002 in der Sindelfinger-Böblinger Zeitung. Da dieses Mysterium einem sehr guten Bekannten passiert ist, will ich diesen Artikel auch an dieser Stelle hier auch veröffentlichen, da ich überzeugt bin dass dies auch andere Leser interessieren dürfte. Wenn jemand eine ähnliches Ärgernis mit Behörden hat, kann er mir die Geschichte gerne schicken. Ich werde dies dann auch dieser Seite veröffentlichen. Nun aber zum eigentlichen Artikel:


Edwin Stäbler und sein Roadster. Den Wagen soll er am Böblinger Postplatz auf dem Behindertenparkplatz ab-
gestellt haben. "Ich war dort nicht", sagt der 41-jährige und bezahlte nicht. Der Strafzettel legte schließlich das
Konto des EDV-Beraters lahm.

Böblingen/Steinenbronn: Mit einem Strafzettel wegen Falschparkens handelt sich Edwin Stäbler mächtigen Ärger mit dem Ordnungsamt ein.

Vom SZ/BZ Redakteur Hans-Jörg Zürn

Androhung von Erzwingungshaft, dazu Pfändungsverfügung samt gesperrter EC-Karte - ein Knöllchen brachte Edwin Stäbler viel Ärger. Auf dem Böblinger Postplatz soll er seinen Wagen: auf einem Behindertenparkplatz abgestellt haben, doch der Steinenbronner beteuert seine Unschuld und zahlt nicht. Aus dem, Strafzettel wird das Drehbuch für eine Groteske.

Vorspiel: Am 27. Mai 2001 genießt der Steinenbronner Edwin Stäbler den Sonntag. en zehn Uhr liegt er noch immer im Bett. Endlich kann der selbstständige EDV-Berater so richtig ausschlafen: Gemütlich frühstückt der 41-fährige später mit einer Freundin und besucht danach Bekannte.

1. Akt. Post von der Stadt Böblingen liegt im Briefkasten. Eine schriftliche Verwarnung. 75 Mark soll Edwin Stäbler bezahlen. Der Vorwurf: „Sie parkten am 27. Mai 2001 um 10.33 Uhr als Führer/in des PKW, Opel, BB-YF 90 unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz am Böblinger Postplatz." Edwin Stäbler wundert sich: „Dort war ich nicht und einen Opel fahre ich auch nicht." Das Kennzeichen stimmt zwar, gehört, aber zu seinem auffälligen Toyota MR 2.

Der Steinenbronner ärgert sich: „Das ist mir erst wenige Monate zuvor in Stuttgart schon einmal passiert." Erst nach langem Hin und Her entschuldigte sich das Ordnungsamt für den Ablesefehler. Edwin Stäbler reagiert dieses Mal kurz angebunden: „Ich habe auf dem Anhörungsbogen vermerkt, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt mit meinem Auto nicht am Postplatz war."

--> Es gab, keine Veranlassung; die Sache weiter zu prüfen  <-- Amtsleiter Günther Henne

2. Akt. Die Antwort des Böblinger Ordnungsamtes lässt nicht lange auf sich warten: "Ihr Vorbringen kann nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Polizeianzeige stand das Fahrzeug am angegebenen Tattag und Ort. Teilen Sie uns gegebenenfalls den Fahrer mit." Edwin Stäbler reagiert nicht: „Ich dachte, die werden das schon Überprüfen und dann feststellen, dass es keinen Opel mit diesem Kennzeichen gibt."

Ein Irrtum. „Die Mitarbeiterin hat verglichen, ob sie die Daten der Polizei richtig eingegeben hat," so Günther Henne, Leiter des Böblinger Bürger- und Ordnungsamtes. Da diese Angaben alle stimmen, habe keine Veranlassung bestanden, den Sachverhalt weiter zu prüfen:

„Bei sehr vielen Verwarnungen hören wir von Beschuldigten, dass sie es unmöglich gewesen sein können", sagt Günther Henne. Es sei nicht leistbar, hier jeden Einzelfall im Detail zu überprüfen. „Herr Stäbler hätte gleich vorbringen, sollen, dass die Fahrzeugmarke nicht stimmt: Dann hätten wir bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes nachgefragt", so der Amtsleiter: „Bemerken wir bei einer Nachfrage, dass etwas nicht stimmt, stellen wir das Verfahren in der Regel ein."

3. Akt. Die Mahnung legt Edwin Stäbler unbeantwortet zu den Akten immer noch im Glauben, dass sich das Missverständnis aufklären werde. Mitte August erhält der Steinenbronner aber erneut offizielle Post aus Böblingen. Aus der gebührenpflichtigen Verwarnung wurde ein Bußgeldbescheid und der ist teurer. Zu den ursprünglich 75 Mark addiert das Amt eine Gebühr von 25 Mark und elf Mark Auslagen der Verwaltung dazu. Unter dem Strich soll Edwin Stäbler jetzt 111 Mark bezahlen.

--> Die Anrufe erkenne ich als einen Fehler  <-- Beschuldigter Edwin Stäbler

Er greift zum Telefonhörer und fordert die städtischen Mitarbeiter auf, dem Fall endlich nachzugehen: „Das erkenne Nachhinein als einen Fehler, denn diese Anrufe sind natürlich nicht aktenkundig." Das bestätigt Günther Henne: „Im Amt kam sich niemand daran erinnern, mit Herrn Stäbler gesprochen zu haben." Er hätte schriftlich auf den Bußgeldbescheid reagieren müssen, um Gehör zu finden.

4. Akt. Ein halbes Jahr ist vergangen. Edwin Stäbler hält die Sache für erledigt. Doch dann bringt ihm der Briefträger einen Umschlag, Absender ist das Amtsgericht Böblingen. Das droht ihm Erzwingungshaft an wegen mittlerweile 38,35 Euro Bußgeld und 31,19 Euro Kosten.

Edwin Stäbler erhebt persönlich Einspruch beim Gericht. Er fordert, den Antrag auf Vollstreckung abzuweisen und das Verfahren in den vorigen Stand zu setzen. Damit könnte er noch Einspruch gegen das Bußgeld einlegen. Zudem fordert der Steinenbronner einen Termin für eine Hauptverhandlung. Danach hört er nichts, doch das Gericht gab den Vorgang an das Ordnungsamt zurück.

5 Akt. Am 18. Februar das nächste Schreiben, dieses Mal von der Hausbank mit der Information über eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 85,39 Euro. Gläubiger ist die Stadt Böblingen. „Eine böse Überraschung" für Edwin Stäbler, denn das Konto ist gesperrt, die Scheckkarte gilt nicht mehr.

6. Akt. Jetzt platzt dem Steinenbronner endgültig der Kragen. Am 20. Februar setzt er sich an seinen Schreibtisch und verfasst Briefe. Helmut Moll, Leiter der Polizeidirektion Böblingen, droht er ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizisten wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Falschaussage im Dienst an. Dem Leiter des Böblinger Ordnungsamts stellt er eine Klage beim Verwaltungsgericht in Aussicht sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Zivilklage auf Erstattung aller angefallenen Kosten.

Nachspiel: Die Stadtkasse Böblingen teilt Edwin Stäbler am 22. Februar mit, dass die Pfändung vorerst ausgesetzt wird. Helmut Moll antwortet ebenfalls am 22. Februar, dass die Polizei den Vorgang untersuchen wird und der Steinenbronner einen Beschwerdebescheid erhalte. Am 26. Februar meldet sich abends bei Edwin Stäbler einer der beiden Polizisten und erkundigt sich nach dem Fall. Das städtische Ordnungsamt hatte bis dahin bei diesen Zeugen noch nicht nachgefragt. Dort will man die Ansprüche durchsetzen. „Wir sehen unter den gegenwärtigen Umständen keinen Grund, den inzwischen rechtskräftigen Bescheid einzustellen", so Günther Henne.


----------- Teil 2 vom  22. März 2002 aus der Sindelfinger-Böblinger Zeitung -----------

Böblingen/Steinenbronn: Ordnungsamt stellt Bußgeld-Verfahren gegen angeblichen Falschparker Edwin Stäbler ein / Polizist ist sich sicher:

Ein Opel war's und kein Toyota

Von unserem Redakteur Hans-Jörg Zürn

Edwin Stäbler muss nun doch kein Bußgeld zahlen. Der Steinenbronner hatte angeblich sein Auto auf einem Behindertenparkplatz am Böblinger Postplatz abgestellt und sich damit mächtig Ärger mit dem Ordnungsamt eingehandelt (die SZ/BZ berichtete). Jetzt stellte die Behörde das Verfahren ein wegen eines "Ablese- oder Übermittlungsfehlers im Bereich des Kennzeichens".

Fast ein Jahr lang kämpfte Edwin Stäbler um sein Recht. Schon als die gebührenpflichtige Verwarnung über 75 Mark in seinem Briefkasten lag, setzte er sich zur Wehr: "Ich war am 27. Mai 2001 nicht auf dem Postplatz." Zwei Polizisten hatten einen Falschparker aufgeschrieben und das Verfahren damit in Gang gebracht. Das Kennzeichen stimmte zwar, nicht aber der Wagen. Statt einem Opel, den die Beamten notiert hatten, fuhr Edwin Stäbler damals wie heute einen Sportflitzer der Marke Toyota.

Doch auch eine Notiz auf dem Anhörungsbogen nutzte nichts. Das Böblinger Ordnungsamt hielt keine Rücksprache mit den Polizisten. "Dazu hatten wir keine Veranlassung", so Amtsleiter Günther Henne. Man habe lediglich nachgeschaut, ob die Daten korrekt vom handgeschriebenen Blatt der Polizisten in den Computer übertragen worden waren. Außerdem habe der Steinenbronner nicht ausdrücklich auf die falsche Fahrzeugmarke hingewiesen.

Erzwingungshaft und Pfändung

Das Verfahren nahm seinen Lauf: erst Mahnung, dann Bußgeld. Nun versäumte es Edwin Stäbler, formell und schriftlich Einspruch einzulegen. Die Quittung folgte nach mehreren Monaten. Das Amtsgericht droht Erzwingungshaft an, eine Pfändungsverfügung folgte, das Konto war gesperrt und die Scheckkarte wertlos.

Erst ein Brief an Helmut Moll, Leiter der Polizeidirektion Böblingen, brachte Bewegung in die Sache. Edwin Stäbler drohte darin den Beamten ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Falschaussage im Dienst an.

"Bedaure den Fehler zutiefst"

Jetzt erhielt der Steinenbronner EDV-Berater Antwort von Polizei-Chef Helmut Moll: "Als Ergebnis der nach Ihrem Schreiben vorgenommenen Überprüfung ist festzustellen, dass offensichtlich ein Ablese- oder Übertragungsfehler vorliegt. Der Beamte ist sicher, dass es sich um einen Opel und keinesfalls um Ihr in der Sindelfinger Zeitung abgebildetes Fahrzeug gehandelt hat."

Weiter schrieb der Leitende Kriminaldirektor: "Ich bedaure zutiefst, dass Ihnen durch einen Fehler des sachbearbeitenden Beamten Unannehmlichkeiten entstanden sind und möchte mich auch im Namen des Beamten bei Ihnen entschuldigen."

Ordnungsamt stellt Verfahren ein

Die Polizei verständigte gleichzeitig die Bußgeldstelle der Stadt vom Irrtum. Folge: Der Steinenbronner Stäbler erhielt auch von dort einen Brief. "Wir werden unsere Forderungen gegen Sie niederschlagen", so Günther Henne, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.

Er nutzte das Schreiben aber auch zu einer Belehrung: "Rechtlich möchte ich anmerken, dass der Bußgeldbescheid, auch wenn er inhaltlich einen Fehler aufweist, rechtskräftig und vollstreckbar geworden ist. Sie haben Ihrerseits die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, nicht wahrgenommen. Eine Einstellung des Bußgeldverfahrens kam daher nicht in Betracht."

Grundsätzlich geht Günther Henne davon aus, "dass die Angelegenheit damit erledigt ist". Nicht so Edwin Stäbler: Er will der Stadt in den nächsten Tagen eine Rechnung schicken und die Kosten einfordern, die ihm durch den falschen Strafzettel entstanden sind.

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Mein Kommentar: Man darf weiter gespannt sein, was bei der Einforderung der Kosten herauskommt. Immerhin war es eindeutig nicht sein Verschulden, sondern ein Irrtum der Behörde. Herrn Stäbler sind durch diesen Irrtum doch einige Kosten (hauptsächlich durch Arbeitsausfall) in der Sache entstanden, welche schließlich und endlich von den Behörden verursacht wurden.

Wie ja eindeutig daraus hervorgeht ist ja vom Günther Henne, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, noch nicht einmal der Sachverhalt korrekt geprüft worden. Es ist hier kein Einzelfall, dass Ablese- oder Übertragungsfehler beim Notieren von Kennzeichen entstanden sind und da auch dort nur Menschen arbeiten, muss eben nochmals geprüft und nachgefragt werden, was Günther Henne ja nicht gemacht hat - warum auch immer?

Jedenfalls hat ein Mitbürger nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, deshalb sollten die Unkosten von Herrn Stäbler von den Behörden bezahlt werden. Vielleicht gibt das dann endlich mal einen Lerneffekt und solche Irrtümer gehören dann irgendwann der Vergangenheit an.


Geballte Kompetenz im Finanzamt

Das ich das noch erleben darf :-)

Endlich hacken die Absahner auf ihresgleichen rum

Ein Tippfehler des Finanzamts war schuld, dass einem Rentner aus Sankt Augustin 287 Millionen Euro Steuern berechnet wurden. Der nahm sich einen Anwalt, das Missverständnis konnte geklärt werden. Streit gibt es nun um die Frage:

Wer zahlt das Anwaltshonorar von 2,3 Millionen Euro? (als ob die Antwort diese Frage nicht jeder Steuerzahler kennen würde)

 

Steuerbescheid über 287 Millionen Euro

Es begann so: Ein Rentner aus Sankt Augustin hatte 11.000 Mark Fondgewinn in seiner Steuererklärung für 2001 angegeben - aber in Wirklichkeit 17.000 Mark erhalten. Als er den Fehler bemerkte, informierte er umgehend das Finanzamt. Aber statt beide Zahlen auszutauschen, wurden dort in der Eingabemaske die 17.000 an die 11.000 drangehängt. Was plötzlich die stolze Summe von mehr als 1,1 Milliarden Mark ergab.
Prompt flatterte dem 70-Jährigen ein Steuerbescheid über 287 Millionen Euro ins Haus. Vollstreckt werden sollten gleich zehn Millionen Euro an Vorauszahlung. Noch unter Schock ruft der Rentner wieder die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette Dame vom Finanzamt reagiert prompt: "Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das korrigieren wir mal schnell, so."

Konto wird gepfändet

Normalerweise wäre das Problem jetzt gelöst. Aber leider entfalten die Behörde das so gefürchtete Eigenleben, vor allem eine Finanzbehörde: "Man hat dann versucht, von Seiten der Verwaltung alles zu unternehmen, um die Konsequenzen dieses eingetretenen Fehlers zu beseitigen", so Martin Fiedler von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf. "Dies ist bedauerlicherweise nicht in jeglicher Ausprägung gelungen. Das ist jetzt schwierig in allen Facetten offen zu legen."

Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff - und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet.
Zehn Millionen Euro will das Finanzamt - Steuervorauszahlung. Jetzt reicht es dem alten Mann.

Der Rentner schaltete einen Rechtsanwalt ein, um die Angelegenheit zu klären - endlich mit Erfolg. Doch nun gibt es neuen Ärger, diesmal wegen des Honorars, das die Remagener Anwaltskanzlei verlangt: 2,3 Millionen Euro. Die Anwälte berufen sich dabei auf einen Streitwert von 287 Millionen Euro. Nun beschäftigt sich das Bonner Landgericht mit dem Fall.

Wie hoch ist der Streitwert?

 

Die Klage der Anwälte richtet sich gegen das Finanzamt Sankt Augustin und damit formaljuristisch gegen das Land Nordrhein-Westfalen. "Der Anwalt aus Remagen meint, das Finanzamt trage die Verantwortung, weil es fälschlicherweise die 287 Millionen Euro berechnet hat. Aus der Summe als Streitwert berechnet sich die Anwaltsgebühr", erklärte Krapoth. Seine Behörde vertrete dagegen den Standpunkt, es müsse ein viel geringerer Streitwert für die Gebühren berechnet werden: Gerechtfertigt sei bestenfalls ein Betrag von mehreren tausend Euro.

Land muss für schuldhafte Schäden haften

Wer haftet also? Eine Frage, für die der so genannte Amtshaftungsanspruch entscheidend ist. Demnach muss das Land für den Schaden gerade stehen, wenn ein Beamter schuldhaft gehandelt hat. "Dazu müssen mehrere Kriterien erfüllt sein", sagte der Sprecher der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Martin Fliedner, zu wdr.de. Unter anderem müsse geklärt werden, ob ein Anwalt wirklich hinzugezogen werden musste und ob dessen Maßnahmen angemessen gewesen seien. Nun hat das Landgericht Bonn zu entscheiden, ob das Land haftbar gemacht werden kann und wie hoch der Streitwert ist, aus dem sich die Gebühren des Anwalts ableiten.

Fazit

Solange wir Bürger nicht bereit sind ein bisschen mehr Steuern zu bezahlen damit sich unser Staat endlich kompetente Mitarbeiter leisten kann, werden wir bestimmt noch öfter in den zugegebenermaßen kostspieligen, wie köstlichen Genuss solchen Eulenspiegeleien kommen. Einzig dem alten Mann gilt meine Sorge. Könnte nicht er am Ende seinen Anwalt selbst bezahlen müssen?

"HONNI SOIT QUI MAL Y PENSE"


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